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Produkte zum Begriff Mieter:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

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  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

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  • Hat Mieter Anspruch auf Sichtschutz?

    Hat Mieter Anspruch auf Sichtschutz? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Mietvertrag und den örtlichen Gesetzen. In einigen Fällen kann ein Mieter das Recht haben, Sichtschutzmaßnahmen zu fordern, insbesondere wenn die Privatsphäre beeinträchtigt wird. Es ist ratsam, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. In manchen Fällen kann auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die eigenen Rechte als Mieter zu klären.

  • Wer muss Rauchmelder Wartung Mieter oder Vermieter?

    Die Wartung von Rauchmeldern ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. In der Regel ist der Vermieter für die Installation und regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Dies umfasst die Überprüfung der Funktionsfähigkeit, den Batteriewechsel und gegebenenfalls den Austausch defekter Rauchmelder. Mieter sollten jedoch auch ihren Beitrag leisten, indem sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder überprüfen und den Vermieter über eventuelle Probleme informieren. Letztendlich ist es wichtig, dass Mieter und Vermieter zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Rauchmelder ordnungsgemäß gewartet werden und im Notfall richtig funktionieren.

  • Kann Wartung Heizung auf Mieter umgelegt werden?

    Kann Wartung Heizung auf Mieter umgelegt werden? In der Regel können die Kosten für die Wartung der Heizung auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass die Umlage der Kosten im Mietvertrag klar geregelt ist und die Wartungsarbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Der Mieter sollte die Möglichkeit haben, die Rechnungen und Belege für die Wartungsarbeiten einzusehen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Umlage der Wartungskosten rechtens ist.

  • Ist der Mieter für die Wartung der Heizung zuständig?

    Ist der Mieter für die Wartung der Heizung zuständig? In der Regel ist es die Aufgabe des Vermieters, die Heizungsanlage regelmäßig warten zu lassen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert. Der Mieter ist jedoch dafür verantwortlich, den Vermieter über eventuelle Probleme oder Störungen in der Heizungsanlage zu informieren. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter ihre jeweiligen Pflichten in Bezug auf die Wartung der Heizung klar im Mietvertrag festhalten. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Mietvertrag oder an einen Rechtsanwalt wenden, um Klarheit zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


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    Hausbuch RNK RNK 548 50 Mieter 1 Jahr

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  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

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  • ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

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  • Wer zahlt die Wartung der Therme Mieter oder Vermieter?

    Wer zahlt die Wartung der Therme Mieter oder Vermieter? Die Wartung der Therme ist in der Regel Sache des Vermieters, da es zu den Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten gehört. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Therme ordnungsgemäß funktioniert und regelmäßig gewartet wird, um die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar festgelegt ist, wer für die Wartung der Therme verantwortlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Fällen kann jedoch auch vereinbart werden, dass der Mieter die Wartungskosten übernimmt.

  • Wer muss die Wartung der Heizung bezahlen Mieter oder Vermieter?

    Wer muss die Wartung der Heizung bezahlen Mieter oder Vermieter? Die Wartung der Heizung ist in der Regel Sache des Vermieters, da dieser für die Instandhaltung der Mietwohnung zuständig ist. Der Mieter muss jedoch dafür sorgen, dass die Heizung ordnungsgemäß genutzt wird und eventuelle Schäden rechtzeitig meldet. In vielen Mietverträgen ist auch festgelegt, dass die Kosten für die Wartung der Heizung vom Vermieter getragen werden. Es ist ratsam, den Mietvertrag zu überprüfen, um sicherzustellen, wer für die Wartung der Heizung verantwortlich ist.

  • Kann man die Wartung der Heizung auf den Mieter umlegen?

    Kann man die Wartung der Heizung auf den Mieter umlegen? In der Regel ist die Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage Sache des Vermieters. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Wartung in der Regel vom Vermieter getragen werden müssen. Es ist jedoch möglich, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass der Mieter für die Wartung der Heizung verantwortlich ist. In diesem Fall müsste dies jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden. Es ist ratsam, sich vor Abschluss des Mietvertrags über die genauen Regelungen zur Wartung der Heizung zu informieren.

  • Wie lautet die korrekte Rechtschreibung: Rolladen oder Rollladen?

    Die korrekte Rechtschreibung lautet "Rollladen". "Rolladen" ist eine häufige Fehlschreibung.

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